Segelflugschlepp
Voraussetzungen:
Lizenz und Klassenberechtigung
Die Segelflugzeugschleppberechtigung können Piloten von Motorflugzeugen bzw. TMGs, die Inhaber einer der folgenden Lizenzen erwerben
ATPL(A), CPL(A), PPL(A), LAPL(A)
Die Klassenberechtigung für das in der Schleppflugausbildung verwendete Luftfahrzeug muss bereits vor Beginn der Schleppflugausbildung erworben worden sein.
Erforderliche Flugerfahrung zur Ausstellung der Segelflugzeugschleppberechtigung:
mindestens 30 Flugstunden und 60 Landungen auf Flugzeugen (wenn die Berechtigung für Flugzeuge erworben wird) oder
mindestens 30 Flugstunden und 60 Landungen auf TMGs (wenn die Berechtigung für TMGs erworben wird)