PPL(A)
Die „private pilot licence“ (A=aeroplane, H=helicopter)
Eine weltweit gültige Lizenz, die dir ermöglicht nicht-gewerbliche Flüge auf einmotorigen, kolbengetriebenen (keine Turbinen) Landflugzeugen durchzuführen.
Voraussetzungen…
Zum Zeitpunkt der Erstausstellung der Lizenz musst du mindestens 17 Jahre alt sein.
Die Ausbildung kannst du aber bereits vorher beginnen.
Du brauchst vor deinem ersten Alleinflug ein Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis mindestens Klasse 2.
Wir empfehlen dies aber bereits früher zu machen um etwaige medizinische Hinderungsgründe frühzeitig zu erkennen.
Die theoretische Ausbildung in der Flugschule
Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung – diese musst du aber nicht gleich als Erstes ganz am Anfang machen.
Du solltest dir aber auch nicht zu lange Zeit damit lassen – denn die praktische Prüfung am Ende der Ausbildung kannst du erst nach bestandener Theorieprüfung ablegen.
Parallel zum Theorielehrgang erfolgt die praktische Ausbildung.
Diese besteht aus mindestens(!) 45 Stunden Flugausbildung auf Flugzeugen oder TMG (touring motorglider),
davon können maximal 5 Flugstunden in einem „Simulator“ absolviert werden.
Wir bevorzugen es allerdings die zur Verfügung stehende Flugzeit im Flugzeug effizient zu nutzen.
Fliegen lernt man beim Fliegen!
In diesen 45 Flugstunden müssen enthalten sein:
25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer
10 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 5 Stunden Allein-Überlandflug
mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 270 km (150 NM) mit zwei vollständig
abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz.
(z.B. Graz – Punitz – Klagenfurt -Graz)
Abschließend dann noch die praktische Prüfung.