NVFR – Nachtsichtflug
Voraussetzungen
Lizenz und Klassenberechtigung
Die Nachtflugberechtigung für Motorflugzeuge bzw. TMG von Inhabern einer PPL(A) oder LAPL(A) oder Flugschülern im laufenden Ausbildungskurs zum Erwerb einer dieser Lizenzen erworben werden
Die Klassenberechtigung für das in der Nachtflugausbildung verwendete Luftfahrzeug muss bereits vor Beginn der Nachtflugausbildung erworben worden sein, des Weiteren muss der Schüler zur
Führung des Luftfahrzeuges berechtigt sein (dies umfasst auch die vorherige Absolvierung einer eventuell erforderlichen Unterschiedsschulung oder ein Vertrautmachen)
Flugerfahrung zum Beginn der Nachtflugausbildung:
Die Nachtflugausbildung kann sofort nach Abschluss der PPL Ausbildung begonnen werden
Sofern ein LAPL(A) Lizenzinhaber die Nachtflugausbildung anstrebt ist vor Beginn der Nachtflüge die Flugübung 19 aus dem PPL(A) Flugübungsprogramm (Grundlagen des Instrumentenfluges)
im Ausmaß von mindestens 2 Stunden nachzuholen.
Dies kann auch auf einem synthetischen Flugübungsgerät stattfinden.
Alternativ dazu kann die Nachtflugausbildung auch von Flugschülern, welche sich innerhalb der PPL(A) oder LAPL(A) Ausbildung befinden, erworben werden. In diesem Falle verlängert sich die
jeweilige Ausbildung um die Inhalte und Anforderungen, welche sich aus dem Ausbildungsprogramm ergeben.